Haus Köniz Der Rat von Bern erkennt nach verhörter Kundschaft, dass die Kirchgenossen von Neuenegg dem Deutschordenshaus Köniz den Jungzehnten in gleicher Weise entrichten sollen, wie die Kirchgenossen von Köniz., 1382.01.05 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:05.01.1382
Titel:Der Rat von Bern erkennt nach verhörter Kundschaft, dass die Kirchgenossen von Neuenegg dem Deutschordenshaus Köniz den Jungzehnten in gleicher Weise entrichten sollen, wie die Kirchgenossen von Köniz.
Siegler:Kuno (Konrad) von Seedorf, Schultheiss zu Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=39658
 

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