Haus Köniz Das Gericht zu Mühleberg erkennt auf die Klage des Deutschordenshauses Köniz gegen Heini (Heinrich) von Ey, dass der Neubruchzehnten bei den "Heiligen Drei Königen" im Forst dem Deutschordenshaus zustehe., 1433.07.05 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:05.07.1433
Titel:Das Gericht zu Mühleberg erkennt auf die Klage des Deutschordenshauses Köniz gegen Heini (Heinrich) von Ey, dass der Neubruchzehnten bei den "Heiligen Drei Königen" im Forst dem Deutschordenshaus zustehe.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (f.)
Bemerkungen:Dorsalnotiz: Stockzehnten auf der "Ledi"
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=39692
 

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