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Allgemeine Information |
Identifikationsbereich |
| Signatur: | Helv LQ |
| Titel: | Liquidation der helvetischen Schuld |
| Inhalt: | Schlussabrechnungen der helvetischen Schuld (1798-1803). Zahlungen der Stadt und Republik Bern an Gläubiger der Kantone Bern und Oberland (1798-1803) |
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Angaben zur Benutzung |
| Bemerkungen: | "Die Mediationsakte übertrug der rekonstituierten Eidgenossenschaft als Rechtsnachfolgerin der Helvetischen Republik einerseits die Regelung der nationalen und kantonalen Schulden, andererseits die Liquidation sämtlicher Vermögenswerte des ehemaligen Zentralstaates. Salz-, Stempel-, Pulver-, Bergwerks- und Postregal mussten aufgehoben werden, womit den Bundesorganen alle Mittel und Einnahmequellen entzogen wurden. [...] Die Erledigung dieser ganzen gewaltigen Aufgabe oblag der eidgenössischen Liquidationskommission; sie bestand, unter dem Vorsitz von Johann Rudolf Sulzer, aus den Herren Lorenz Mayr von Baldegg, Simon de Raemy, Philipp Albert Stapfer und Elie Crud. Der Ausschuss anerkannte von den hängigen Forderungen an die Helvetische Republik, die sich auf beinahe 21 Millionen Franken beliefern, im sogenannten "Endbeschluss" vom 1. November 1804 nur einen Teil im Gesamtbetrag von 3'757'031 Franken. Trotzdem reichten die flüssigen Mittel, die zur Befriedigung der Staatsgläubiger vorgesehen waren, bei weitem nicht aus, diese Ansprüche zu erfüllen, vor allem, weil die englischen Schuldtitel von Bern und Zürich, die in erster Linie hätten herangezogen werden sollen, wegen der internationalen Lage nicht veräussert werden konnten. Infolgedessen musste sich die Eidgenossenschaft damit begnügen, 17 % der Forderungen in bar zu begleichen; für die jährlich mit 4 % zu verzinsende Restschuld von 3'118'336 Franken vertröstete sie die Kreditgeber auf die Zeit nach einem Friedensschluss zwischen England und Frankreich, wobei sie erstens die beim Landammann der Schweiz zu deponierenden, vorderhand nicht veräusserbaren Wertschriften, zweitens die den Kantonen übergebenen Nationalgüter als Sicherheiten einsetzte. Erst die Normalisierung der Beziehungen zwischen England und der Schweiz im Zusammenhang mit der politischen Neuordnung von 1815 öffnete dann den Weg zur Bereinigung des leidigen Liquidationsgeschäfts." Aus: Schweizerisches Bundesarchiv, Inventare, Das Archiv der Mediationszeit, bearbeitet von Guido Hunziker und Andreas Fankhauser, Bern 1982, S. 38f.
In den Jahren 1816 bis 1819 konnte die Stadt und Republik Bern die helvetische Schuld abbezahlen. Die Gläubiger hatten ihre Forderungen eingegeben und dafür von der Verwaltung "Gutscheine" erhalten. Der Bestand besteht aus diesen Forderungen, der Gutscheine und den Schlussrechnungen.
2026/ryb |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=437381 |
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