Interlaken Die Dorfeinwohner von Oppligen bezeugen in öffentlicher Kundschaft, dass Twing und Bann des Dorfes Oppligen dem Kloster Interlaken gehört, dass sie selbst Eigenleute des Klosters und ihre Güter dessen Erblehen sind., 1336.06.08 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:08.06.1336
Titel:Die Dorfeinwohner von Oppligen bezeugen in öffentlicher Kundschaft, dass Twing und Bann des Dorfes Oppligen dem Kloster Interlaken gehört, dass sie selbst Eigenleute des Klosters und ihre Güter dessen Erblehen sind.
Siegler:Conrad (Konrad) von Burgistein, Ritter (I) / Heinrich von Ried, Ritter (I)
Druckstelle:Fontes 6, 292, 300
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=44187
 

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