Interlaken Petermann (Peter) von Krauchthal, Schultheiss zu Thun, entscheidet als Obmann eines Schiedsgerichts in den Misshelligkeiten zwischen dem Kloster Interlaken und der Stadt Unterseen, dass das Kloster seine Rechte auf Gericht und Twing genugsam nachgewiesen habe, dass es dagegen für seine

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:30.08.1396
Titel:Petermann (Peter) von Krauchthal, Schultheiss zu Thun, entscheidet als Obmann eines Schiedsgerichts in den Misshelligkeiten zwischen dem Kloster Interlaken und der Stadt Unterseen, dass das Kloster seine Rechte auf Gericht und Twing genugsam nachgewiesen habe, dass es dagegen für seine Rechte betr. die Frevel(-Gerichtsbarkeit) noch Kundschaft beibringen müsse.
Siegler:Petermann (Peter) von Krauchthal, Schultheiss zu Thun (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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