Interlaken Das Gericht zu Bern entscheidet, dass die Testamentsvollstrecker des Ritters Conrad (Konrad) von Burgistein das hinterlassene Gut zu Sachseten nicht verkaufen dürfen, da es als Erblehen vom Kloster Interlaken "verpennet" sei, dass sie aber zur Ausrichtung eines testierten Seelgerätes an

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:20.10.1397
Titel:Das Gericht zu Bern entscheidet, dass die Testamentsvollstrecker des Ritters Conrad (Konrad) von Burgistein das hinterlassene Gut zu Sachseten nicht verkaufen dürfen, da es als Erblehen vom Kloster Interlaken "verpennet" sei, dass sie aber zur Ausrichtung eines testierten Seelgerätes andere Güter Conrads (Konrads) verkaufen mögen.
Siegler:Peter Buwli (Buweli), Burger zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=44835
 

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