Interlaken Schultheiss und Räte zu Bern schlichten den Streit zwischen Heinzmann von Bubenberg, Edelknecht, und seinem Bruder Johannes, Kirchherrn zu Gerzensee, wegen des Zehntens zu Wabern dahin, dass Heinzmann diesen Zehnten auf Lebenszeit innehaben und nutzniessen darf, nach seinem Tod aber sol

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:20.12.1398
Titel:Schultheiss und Räte zu Bern schlichten den Streit zwischen Heinzmann von Bubenberg, Edelknecht, und seinem Bruder Johannes, Kirchherrn zu Gerzensee, wegen des Zehntens zu Wabern dahin, dass Heinzmann diesen Zehnten auf Lebenszeit innehaben und nutzniessen darf, nach seinem Tod aber soll der Zehnten an Altar und Pfrund zu Gerzensee fallen.
Siegler:Ludwig von Seftigen, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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