Interlaken Das Gericht zu Thun erklärt, dass Peter Ringgenberg von Leissigen, der auf dem Thunersee bei Leissigen ein Wildschwein erlegt und es dem Kloster Interlaken abgeliefert hat, die Oberherrlichkeit Thuns über den Thunersee missachtet habe, es sei denn, das Kloster Interlaken könne seine Rec

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:09.09.1478
Titel:Das Gericht zu Thun erklärt, dass Peter Ringgenberg von Leissigen, der auf dem Thunersee bei Leissigen ein Wildschwein erlegt und es dem Kloster Interlaken abgeliefert hat, die Oberherrlichkeit Thuns über den Thunersee missachtet habe, es sei denn, das Kloster Interlaken könne seine Rechte auf den entsprechenden (oberen) Teil des Sees nachweisen, wofür ihm bis Martini Frist gesetzt wird.
Siegler:Stephan Langenegg, Venner zu Thun (I)
Bemerkungen:Heinrich Blum wird in dieser Urkunde wieder als Propst genannt, vgl. Urkunde vom 09.09.1473.
Archivalienart:Urkunde
 

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