Interlaken Niklaus Trachsel (gew. Propst zu Interlaken) und Johannes Hurri bezeugen von Zweisimmen aus an M.G.H. zu Bern, dass das Kloster Interlaken, solange sie beide daselbst "gehandelt haben im unangefochtenemn" Besitz und Genuss des Zehntens zu Goldiwil gew. sei. Die Urkunde ist geschrieben v

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:08.05.1529
Titel:Niklaus Trachsel (gew. Propst zu Interlaken) und Johannes Hurri bezeugen von Zweisimmen aus an M.G.H. zu Bern, dass das Kloster Interlaken, solange sie beide daselbst "gehandelt haben im unangefochtenemn" Besitz und Genuss des Zehntens zu Goldiwil gew. sei. Die Urkunde ist geschrieben von Johannes Hurri, gew. Prior zu Thorberg und nunmehrigem Pfarrer zu Zweisimmen.
Bemerkungen:Vgl. dazu Urkunden vom 03.01.1533 und 05.05.1533 im Fach Burgdorf.
Archivalienart:Urkunde
 

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