Interlaken Die Vennerkammer zu Bern überlässt an Hans Schmutz in der Hofmatt zu Belp und Mithafte den Ober-Heuzehnten zu Belp, bisher Mannlehen von M.G.H., zu freiem Eigen, und nimmt dafür die Unterstellung der sog. Scheuermatte, 25 Jucharten haltend, unter die Mannlehenspflicht gegen M.G.H. an.,

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:25.06.1749
Titel:Die Vennerkammer zu Bern überlässt an Hans Schmutz in der Hofmatt zu Belp und Mithafte den Ober-Heuzehnten zu Belp, bisher Mannlehen von M.G.H., zu freiem Eigen, und nimmt dafür die Unterstellung der sog. Scheuermatte, 25 Jucharten haltend, unter die Mannlehenspflicht gegen M.G.H. an.
Siegler:Carl (Karl) Emanuel von Wattenwyl, Deutsch-Seckelmeister (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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