Interlaken Verbot Der Staat Bern lässt die Wasserleitung von Matten nach dem Schlosse Interlaken und die Teilungsapparate zu Matten gegen unbefugte Eingriffe mit Verbot belegen., 1864.07.26 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:26.07.1864
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt die Wasserleitung von Matten nach dem Schlosse Interlaken und die Teilungsapparate zu Matten gegen unbefugte Eingriffe mit Verbot belegen.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=46020
 

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