Interlaken Vergünstigungsvertrag Der Staat Bern gestattet der Gemeinde Matten, beim sog. Kreuz zu Matten, aus der dort vorbeiführenden, beiden Kontrahenten gemeinsam gehörenden Wasserleitung ein Minutenliter Wasser zu entnehmen, um einen durch die Gemeinde daselbst zu errichtenden Brunnen zu speis

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:28.02.1889
Titel:Vergünstigungsvertrag Der Staat Bern gestattet der Gemeinde Matten, beim sog. Kreuz zu Matten, aus der dort vorbeiführenden, beiden Kontrahenten gemeinsam gehörenden Wasserleitung ein Minutenliter Wasser zu entnehmen, um einen durch die Gemeinde daselbst zu errichtenden Brunnen zu speisen.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=46154
 

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