Interlaken Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern gewährt der Drahtseilbahngesellschaft Thunersee-Beatenberg das Recht, in seinem Wald, genannt "Winkelmooswald", in der Gemeinde Beatenberg, alles zum Vorschein kommende Wasser zu fassen und der Hauptleitung der Drahtseilbahn zuzuführen. Mit Plan, 188

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:16.08.1889
Titel:Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern gewährt der Drahtseilbahngesellschaft Thunersee-Beatenberg das Recht, in seinem Wald, genannt "Winkelmooswald", in der Gemeinde Beatenberg, alles zum Vorschein kommende Wasser zu fassen und der Hauptleitung der Drahtseilbahn zuzuführen. Mit Plan
Archivalienart:Urkunde
 

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