Konolfingen Das Gericht zu Grosshöchstetten erkennt auf Klage von Niklaus von Wattenwyl, Junker, Herrn zu Wyl (Schlosswil) und Grosshöchstetten, dass Hans (Johann) Jost auf Aebersold seine Lehenschaft am Gut "Aebersold" verwirkt habe, da er während vier Jahren die schuldigen Bodenzinse und Zehnten

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:07.01.1549
Titel:Das Gericht zu Grosshöchstetten erkennt auf Klage von Niklaus von Wattenwyl, Junker, Herrn zu Wyl (Schlosswil) und Grosshöchstetten, dass Hans (Johann) Jost auf Aebersold seine Lehenschaft am Gut "Aebersold" verwirkt habe, da er während vier Jahren die schuldigen Bodenzinse und Zehnten an die Pfarrpfrund Wyl (Schlosswil) nicht ausgerichtet hat.
Siegler:Vinzenz Gatti, Vogt zu Signau (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=47362
 

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