Konolfingen Christian Willading, Venner und des Kleinen Rats zu Bern, entscheidet als obrigkeitlich bestimmter Schiedsrichter, dass der Pfrund Wichtrach das alleinige Recht auf die in der alten "Pfrundmatte" entspringenden Quellen zusteht und dass die Pfrund überdies berechtigt sei, den Dorfbach w

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:26.04.1675
Zeitraum 2:06.05.1675
Titel:Christian Willading, Venner und des Kleinen Rats zu Bern, entscheidet als obrigkeitlich bestimmter Schiedsrichter, dass der Pfrund Wichtrach das alleinige Recht auf die in der alten "Pfrundmatte" entspringenden Quellen zusteht und dass die Pfrund überdies berechtigt sei, den Dorfbach wöchentlich einen Tag (24 Stunden) für Wässerungszwecke zu nutzen.
Siegler:Christian Willading, Venner und des Kleinen Rats zu Bern (I)
Bemerkungen:Datierung: 26.04.1675 / 06.05.1675
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=47452
 

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