Konolfingen Das Gericht zu Grosshöchstetten erkennt auf Klage von Petermann (Peter) von Diesbach, Junker, Herrn zu Wyl (Schlosswil) und Grosshöchstetten, dass das "Wildenei-Bad" wegen mannigfacher Verletzung der Lehenspflichten, Verwahrlosung der Gebäude und Badanlage, unbefugter Veräusserung und

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:07.05.1677
Zeitraum 2:17.05.1677
Titel:Das Gericht zu Grosshöchstetten erkennt auf Klage von Petermann (Peter) von Diesbach, Junker, Herrn zu Wyl (Schlosswil) und Grosshöchstetten, dass das "Wildenei-Bad" wegen mannigfacher Verletzung der Lehenspflichten, Verwahrlosung der Gebäude und Badanlage, unbefugter Veräusserung und ausstehender Bodenzinse und Ehrschätze der Herrschaft Wyl (Schlosswil) heimfallen soll.
Siegler:Johann Rudolf Schmalz, Vogt zu Signau (I)
Bemerkungen:Datierung: 07.05.1677 / 17.05.1677
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=47455
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern