Laupen Das Gericht zu Bern erkennt auf das Vorbringen des Anton von Buch, Burger und gesessen zu Bern, dass Ruedi (Rudolf) von Mauss die drei angesetzten Tage zur Beibringung von Kundschaft für seine Ansprüche auf den halben Twing und Bann zu Klein-Mühleberg ungenutzt gelassen habe und damit die F

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Laupen
Fach (Urkunden):Laupen
Entstehungszeitraum:16.02.1430
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt auf das Vorbringen des Anton von Buch, Burger und gesessen zu Bern, dass Ruedi (Rudolf) von Mauss die drei angesetzten Tage zur Beibringung von Kundschaft für seine Ansprüche auf den halben Twing und Bann zu Klein-Mühleberg ungenutzt gelassen habe und damit die Frist endgültig verstrichen sei.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=49232
 

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