Laupen Das Gericht zu Bern erkennt, dass Bürki (Burkhard) und Hensli (Johann) Rentsch verpflichtet seien, der Clara (Klara) von Buch, Burgerin zu Bern, neben dem üblichen Acherumsentgelt von 1 Mütt ab dem Wald, genannt "Muntberg", auch die 8 Mütt Haber abzuliefern, um die sie dieses Acherumsrecht

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Laupen
Fach (Urkunden):Laupen
Entstehungszeitraum:29.11.1460
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Bürki (Burkhard) und Hensli (Johann) Rentsch verpflichtet seien, der Clara (Klara) von Buch, Burgerin zu Bern, neben dem üblichen Acherumsentgelt von 1 Mütt ab dem Wald, genannt "Muntberg", auch die 8 Mütt Haber abzuliefern, um die sie dieses Acherumsrecht unbefugter Weise weiterverliehen hatten.
Siegler:Imer Graffhans, Grossweibel zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=49246
 

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