Laupen Das Gericht zu Gümmenen erkennt auf die Klage des Vogts zu Laupen, dass der Zehnten zu Ey - Mannlehen von der Stadt Bern - an M.G.H. heimgefallen sei, weil Peter Remund von Buttenried und Jakob Salvisberg versäumt hatten, nach dem Tod ihre Grossvaters um Neubelehnung nachzusuchen., 1582.07.

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Laupen
Fach (Urkunden):Laupen
Entstehungszeitraum:19.07.1582
Titel:Das Gericht zu Gümmenen erkennt auf die Klage des Vogts zu Laupen, dass der Zehnten zu Ey - Mannlehen von der Stadt Bern - an M.G.H. heimgefallen sei, weil Peter Remund von Buttenried und Jakob Salvisberg versäumt hatten, nach dem Tod ihre Grossvaters um Neubelehnung nachzusuchen.
Siegler:Stadt Laupen (I)
Bemerkungen:Rechtsquellen Laupen, S. 260, Nr. 129
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=49308
 

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