Mushafen Das Gericht zu Bern erkennt, dass Junker Jakob vom Stein, derzeit Schultheiss zu Murten, nicht befugt sei, einen (Seelgerät-)Zins von 4 Saum Weines, den seine Vorfahren dem Barfüsserkloster Bern vergabt haben, nach eigenem Belieben abzulösen., 1524.12.09 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Mushafen
Fach (Urkunden):Mushafen
Entstehungszeitraum:09.12.1524
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Junker Jakob vom Stein, derzeit Schultheiss zu Murten, nicht befugt sei, einen (Seelgerät-)Zins von 4 Saum Weines, den seine Vorfahren dem Barfüsserkloster Bern vergabt haben, nach eigenem Belieben abzulösen.
Siegler:Hans (Johann) von Erlach, Schultheiss zu Bern (I) / Andres (Andreas) Hubler, Grossweibel zu Bern (I)
Bemerkungen:Beilage: Enveloppe zur Urkunde
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=50275
 

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