Neuenburg Kaiser Karl IV. ermächtigt den Grafen Ludwig von Neuenburg, den Zoll von Neuenburg fortan auch in Ballaignes zu erheben und verleiht ihm zugleich das Recht, Gold- und Silbermünzen zu schlagen., 1358.06.30 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Neuenburg
Fach (Urkunden):Neuenburg
Entstehungszeitraum:30.06.1358
Zeitraum 2:1652
Titel:Kaiser Karl IV. ermächtigt den Grafen Ludwig von Neuenburg, den Zoll von Neuenburg fortan auch in Ballaignes zu erheben und verleiht ihm zugleich das Recht, Gold- und Silbermünzen zu schlagen.
Bemerkungen:1652: Vidimierte Kopie. Ferner Kopie ausg. 16. Jahrhundert und französische Übersetzung 17. Jahrhundert
Archivalienart:Urkunde
 

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