Neuenburg Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Neuenburg, wonach der Staat Bern anerkennt, dass das Fischenzenrecht in der alten Zihl nun ausschliesslich dem Staat Neuenburg zustehe und dass er keine Ansprüche auf dieses Recht mehr geltend mache., 1918.02.01 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Neuenburg
Fach (Urkunden):Neuenburg
Entstehungszeitraum:01.02.1918
Titel:Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Neuenburg, wonach der Staat Bern anerkennt, dass das Fischenzenrecht in der alten Zihl nun ausschliesslich dem Staat Neuenburg zustehe und dass er keine Ansprüche auf dieses Recht mehr geltend mache.
Bemerkungen:Zwei deutsche und zwei französische Exemplare
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=50507
 

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