Nidau Johannes von Epsach anerkennt den Spruch eines Schiedsgerichts, wonach eine Schuppose, die er zu Lehen trägt, der Kirche zu Täuffelen zwar nicht den Zehnten, wohl aber eine jährliche Abgabe in Getreide (2 Immi Korn, 1 Immi Haber) zu entrichten hat., 1346.08.08 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:08.08.1346
Titel:Johannes von Epsach anerkennt den Spruch eines Schiedsgerichts, wonach eine Schuppose, die er zu Lehen trägt, der Kirche zu Täuffelen zwar nicht den Zehnten, wohl aber eine jährliche Abgabe in Getreide (2 Immi Korn, 1 Immi Haber) zu entrichten hat.
Siegler:Johannes, Pfarrer zu Walperswil (f.) / Johannes von Ilfingen, Vogt zu Nidau (II)
Druckstelle:Fontes 7, 203, 204
Bemerkungen:Beilage: Negativaufnahme
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=53908
 

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