Obersimmental Urkunden des Gerichts zu Zweisimmen wegen eines Totschlags, den Junker Hans (Johann) von Raron an Jenni (Johann) Hartschi begangen hat. Da Hans von Raron auch auf diesen dritten Rechtstag nicht erschienen ist, wird er des Gerichts M.G.H. im Obersimmental verlustig erklärt und im Ober

Archivplan-Kontext


Signatur:Obersimmental
Fach (Urkunden):Obersimmental
Entstehungszeitraum:17.02.1406
Titel:Urkunden des Gerichts zu Zweisimmen wegen eines Totschlags, den Junker Hans (Johann) von Raron an Jenni (Johann) Hartschi begangen hat. Da Hans von Raron auch auf diesen dritten Rechtstag nicht erschienen ist, wird er des Gerichts M.G.H. im Obersimmental verlustig erklärt und im Obersimmental als Totschläger verrufen.
Siegler:Peter von Greyerz, Tschachtlan im Obersimmental (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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