Obersimmental Das Mannlehengericht zu Zweisimmen - unter dem Vorsitz von Hans (Johann) Sager, Venner zu Bern - erkennt, dass ein Mannlehen von einem Stück bebauten Landes (4 Jucharten) zu Aegerten an der Lenk, das seit 1529 nicht mehr von M.G.H. zu Bern neu empfangen worden ist, der Obrigkeit heim

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Obersimmental
Fach (Urkunden):Obersimmental
Entstehungszeitraum:08.06.1566
Titel:Das Mannlehengericht zu Zweisimmen - unter dem Vorsitz von Hans (Johann) Sager, Venner zu Bern - erkennt, dass ein Mannlehen von einem Stück bebauten Landes (4 Jucharten) zu Aegerten an der Lenk, das seit 1529 nicht mehr von M.G.H. zu Bern neu empfangen worden ist, der Obrigkeit heimgefallen sei.
Siegler:Hans (Johann) Sager, Venner zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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