Obersimmental Übereinkunft Der Staat Bern überlässt der Kirchgemeinde Zweisimmen das Chor der Kirche in Zweisimmen zu Eigentum und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 1'400.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht., 1888.09.18 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Obersimmental
Fach (Urkunden):Obersimmental
Entstehungszeitraum:18.09.1888
Titel:Übereinkunft Der Staat Bern überlässt der Kirchgemeinde Zweisimmen das Chor der Kirche in Zweisimmen zu Eigentum und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 1'400.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

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