Oberhasle Dienstbarkeitsvertrag (Quellfassungs- und Ableitungsrecht) Die Bäuertgemeinde Nessenthal (Nessental), als Eigentümerin des "Hopflauiallmendliwaldes" in Nessenthal, räumt dem Staat Bern und Eugen von Büren-von Salis für ihre Heimwesen im "Aebnet (Aebnit)" in Nessenthal ein Quellfassungs-

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Oberhasle
Fach (Urkunden):Oberhasle
Entstehungszeitraum:25.02.1915
Titel:Dienstbarkeitsvertrag (Quellfassungs- und Ableitungsrecht) Die Bäuertgemeinde Nessenthal (Nessental), als Eigentümerin des "Hopflauiallmendliwaldes" in Nessenthal, räumt dem Staat Bern und Eugen von Büren-von Salis für ihre Heimwesen im "Aebnet (Aebnit)" in Nessenthal ein Quellfassungs- und Ableitungsrecht im vorgenannten Wald ein. Mit Plan
Archivalienart:Urkunde
 

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