Seftigen Verbot Der Staat Bern lässt die zur "Schlossdomäne" Belp gehörenden Liegenschaften gegen jede Besitzesstörung und Beschädigung mit Verbot belegen, bei Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 10.--., 1868.08.25 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:25.08.1868
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt die zur "Schlossdomäne" Belp gehörenden Liegenschaften gegen jede Besitzesstörung und Beschädigung mit Verbot belegen, bei Busse von Fr. 5.-- bis Fr. 10.--.
Archivalienart:Urkunde
 

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