FA von Hallwyl, Urkunden, 1409.05.30 (a) Der Hauptmarschall von Pappenheim und seine Gemahlin Crona (Kron, Cron) geb. von Rotenstein geben ihre Zustimmung zu dem in ihrem Erbstreit mit den minderjährigen Brüder genannter Crona, namens Thoman und Ludwig von Rotenstein, um die väterlichen Herrschaft

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1409.05.30 (a)
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:30.05.1409
Titel:Der Hauptmarschall von Pappenheim und seine Gemahlin Crona (Kron, Cron) geb. von Rotenstein geben ihre Zustimmung zu dem in ihrem Erbstreit mit den minderjährigen Brüder genannter Crona, namens Thoman und Ludwig von Rotenstein, um die väterlichen Herrschaften zu Kallenden, Rotenstein und Grünenbach beidseits der Iller gefällten Schiedsspruch der dazu gütlich ernannten zehn Rechtsprecher und verpflichten sich zur unwiderruflichen Einhaltung dieses wörtlich in diese Erklärung aufgenommen Spruchbriefes.
Siegler:Friedrich von Laubenberg, Abt des Gotteshauses zu Kempten
Herzog Ulrich zu Teck
Hauptmarschall von Pappenheim, für sich und seine Gemahlin Crona Heinrich von Schellenberg, sesshaft zu Wangegg
Sigmund, Marschall von Pappenheim, Bruder obigen Hauptmarschalls
Hans (Johann) Rupp der Jüngere, genannt der Lange Rupp, Bürgermeister zu Memmingen
Bemerkungen:Doppel auf Papier, 15. Jh.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

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