Signau Bischof Otto von Konstanz setzt fest, dass das Kloster Trub bei Vakanz der Pfarrpfründe Oberburg und Langnau dem Bischof ein Konventsmitglied von Trub oder einen geeigneten Welt- oder Ordensgeistlichen präsentieren könne, der vom Bischof zu investieren sei und ihm für die Früchte des ersten

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:30.06.1421
Titel:Bischof Otto von Konstanz setzt fest, dass das Kloster Trub bei Vakanz der Pfarrpfründe Oberburg und Langnau dem Bischof ein Konventsmitglied von Trub oder einen geeigneten Welt- oder Ordensgeistlichen präsentieren könne, der vom Bischof zu investieren sei und ihm für die Früchte des ersten Jahres ("primi fructus") 40 Goldgulden zu entrichten habe.
Siegler:Otto, Bischof von Konstanz (II) / Domkapitel zu Konstanz (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=58898
 

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