Signau Schultheiss und Rat zu Bern erkennen zuhanden des Niederen Spitals zu Bern, dass das Dorf Landiswil nicht dem Niederen Gericht von Ranflüh untersteht, sondern entweder ein eigenes Niedergericht haben oder dem Gericht Biglen zugeteilt werden soll., 1422.03.20 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:20.03.1422
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erkennen zuhanden des Niederen Spitals zu Bern, dass das Dorf Landiswil nicht dem Niederen Gericht von Ranflüh untersteht, sondern entweder ein eigenes Niedergericht haben oder dem Gericht Biglen zugeteilt werden soll.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (III)
Archivalienart:Urkunde
 

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