Signau Das Gericht zu Trub erkennt gegenüber den Ansprüchen des Welti (Walter) Schmid von Langnau bez. seiner Schwiegertochter auf das Gut "Brandoeyst" ("Brandösch"), dass das Gut - wie schon früher erkannt worden war - sechs Wochen und drei Tage "ungefüret und unbeliechtet" geblieben sei und der

Archivplan-Kontext


Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:18.01.1439
Titel:Das Gericht zu Trub erkennt gegenüber den Ansprüchen des Welti (Walter) Schmid von Langnau bez. seiner Schwiegertochter auf das Gut "Brandoeyst" ("Brandösch"), dass das Gut - wie schon früher erkannt worden war - sechs Wochen und drei Tage "ungefüret und unbeliechtet" geblieben sei und der Abt daher befugt war, das Gut neu zu verleihen.
Siegler:Peter von Büren, Junker, Vogt zu Trachselwald (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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