Signau Das Gericht zu Bäregg erkennt nach Verlesung der Freiheitsbriefe des Klosters Trub, dass der Abt von Trub befugt sei, Frevel und busswürdige Sachen innerhalb der Twing- und Bannmarchen des Klosters zu strafen., 1446.07.01 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:01.07.1446
Titel:Das Gericht zu Bäregg erkennt nach Verlesung der Freiheitsbriefe des Klosters Trub, dass der Abt von Trub befugt sei, Frevel und busswürdige Sachen innerhalb der Twing- und Bannmarchen des Klosters zu strafen.
Siegler:Imer Graffhans, Vogt zu Trachselwald (II)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=58929
 

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