Signau Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden gegenüber Beschwerden der Untertanen von Trub, dass der Abt zu Trub das Recht und die Macht habe, die Stellen des Ammanns und der Richter und auch anderer Ämter nach freiem Ermessen, ohne Mitsprache der Untertanen, zu besetzen., 1470.07.07 (Archiveinh

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:07.07.1470
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden gegenüber Beschwerden der Untertanen von Trub, dass der Abt zu Trub das Recht und die Macht habe, die Stellen des Ammanns und der Richter und auch anderer Ämter nach freiem Ermessen, ohne Mitsprache der Untertanen, zu besetzen.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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