Signau Das Gericht zu Signau erkennt, dass die Ansässen in der Herrschaft Signau, die Allmende und Hochwälder nicht nutzen, den Futterhaber nicht zu entrichten brauchen, im Übrigen aber die Pflichten und Lasten der Herrschaftsleute mittragen sollen., 1487.01.29 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:29.01.1487
Titel:Das Gericht zu Signau erkennt, dass die Ansässen in der Herrschaft Signau, die Allmende und Hochwälder nicht nutzen, den Futterhaber nicht zu entrichten brauchen, im Übrigen aber die Pflichten und Lasten der Herrschaftsleute mittragen sollen.
Siegler:Rudolf von Erlach, Alt-Schultheiss zu Bern (II)
Bemerkungen:Beilage: Kürzere Fassung der nämlichen Gerichtserkanntnis, auf Papier, unter dem Siegel von Wilhelm von Diesbach
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=58967
 

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