FA von Hallwyl, Urkunden, 1417.05.15 Schultheiss und Rat zu Waldshut entscheiden auf Grund eines Anlassbriefes Herrn Konrads, Herrn zu Weinsberg, als Schiedsrichter im Streit zwischen Junker Hartmann von Hünenberg einerseits und Hans Segesser von Aarau und seinem Sohn Peter an Statt der Kinder Hem

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1417.05.15
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:15.05.1417
Titel:Schultheiss und Rat zu Waldshut entscheiden auf Grund eines Anlassbriefes Herrn Konrads, Herrn zu Weinsberg, als Schiedsrichter im Streit zwischen Junker Hartmann von Hünenberg einerseits und Hans Segesser von Aarau und seinem Sohn Peter an Statt der Kinder Hemmanns von Büttikon selig andererseits wegen verschiedener seinerzeit zwischen Hartmann und Hemmann ausgewechselter nicht näher benannter Güter. Diese werden bis auf 7 Stück den letzteren, der Brief um die Bauernsame von Arth dem von Hünenberg zugesprochen, Bezahlung von 270 fl. an letzteren, die beiden Segesser sollen sich selbst von der Acht des Hofgerichtes zu Rottweil lösen, die Kosten werden wettgeschlagen.
Siegler:Schultheiss und Rat zu Waldshut mit dem Siegel der Stadt
Archivalienart:Urkunde
 

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