Stift Das Gericht zu Bern erkennt auf Klage des Kirchmeiers Kuno (Konrad) Salzmann, dass Anna Guggisberg ab Haus und Hofstatt an der alten Ringmauer der Leutkirche zu Bern 1 Pfund Wachs jährlichen Geldes zu geben schuldig sei. Die seit Jahren unterlassenen Rentenzahlungen brauche Anna indessen nic

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:24.01.1393
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt auf Klage des Kirchmeiers Kuno (Konrad) Salzmann, dass Anna Guggisberg ab Haus und Hofstatt an der alten Ringmauer der Leutkirche zu Bern 1 Pfund Wachs jährlichen Geldes zu geben schuldig sei. Die seit Jahren unterlassenen Rentenzahlungen brauche Anna indessen nicht nachzuholen, da sie von dieser Verpflichtung keine Kenntnis gehabt habe.
Siegler:Otto von Bubenberg, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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