Stift Das Gericht zu Bern, vor dem das Deutschordenshaus Bern wegen Verweigerung des Zehntens ab einer Matte im Sulgenbach gegen Sefrit Ringolt (Ringgolt) geklagt hatte, setzt dem Beklagten Frist, die von ihm behauptete Zehntfreiheit besagter Matte mit Zeugen zu beweisen., 1403.07.07 (Archiveinhei

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:07.07.1403
Titel:Das Gericht zu Bern, vor dem das Deutschordenshaus Bern wegen Verweigerung des Zehntens ab einer Matte im Sulgenbach gegen Sefrit Ringolt (Ringgolt) geklagt hatte, setzt dem Beklagten Frist, die von ihm behauptete Zehntfreiheit besagter Matte mit Zeugen zu beweisen.
Siegler:Ludwig von Seftigen, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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