Stift Das Gericht zu Röthenbach entscheidet auf Vorbringen des Priors von Rüeggisberg, dass ererbte Gotteshausgüter, für die nicht um Belehnung nachgesucht wird, dem Prior verfallen seien und dass bei eigenmächtigem Wegzug aus der Herrschaft zwei Teile der innegehabten Gotteshausgüter dem Kloster

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:01.08.1428
Titel:Das Gericht zu Röthenbach entscheidet auf Vorbringen des Priors von Rüeggisberg, dass ererbte Gotteshausgüter, für die nicht um Belehnung nachgesucht wird, dem Prior verfallen seien und dass bei eigenmächtigem Wegzug aus der Herrschaft zwei Teile der innegehabten Gotteshausgüter dem Kloster anheimfallen sollen.
Siegler:Hans (Johann) von Erlach, Junker, Burger zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=61100
 

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