Stift Das Gericht zu Bern erkennt in einer Klagsache des Hensli (Johann) Quinsi, gesessen zu Bern, gegen das Deutschordenshaus Bern wegen verweigerter Belehnung mit einem Gut zu Hinterfultigen, Quinsi solle zunächst den Nachweis leisten, dass er gemäss den alten Briefen gezinst habe, und es wird i

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:03.03.1429
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt in einer Klagsache des Hensli (Johann) Quinsi, gesessen zu Bern, gegen das Deutschordenshaus Bern wegen verweigerter Belehnung mit einem Gut zu Hinterfultigen, Quinsi solle zunächst den Nachweis leisten, dass er gemäss den alten Briefen gezinst habe, und es wird ihm hiezu ein Termin gesetzt.
Siegler:Lienhard von Muleren, Grossweibel zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=61103
 

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