FA von Hallwyl, Urkunden, 1462.06.08 Werner Schulthess von Lenzburg, sesshaft zu Aarau, schliesst mit seinem Oheim Hans Heinrich von Reinach ein Übereinkommen um den vierten Teil von dessen Zehnten zu Rupperswil, der ersterem von seiner Mutter Verena geb. von Reinach zugekommen ist, wonach Werner

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1462.06.08
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:08.06.1462
Titel:Werner Schulthess von Lenzburg, sesshaft zu Aarau, schliesst mit seinem Oheim Hans Heinrich von Reinach ein Übereinkommen um den vierten Teil von dessen Zehnten zu Rupperswil, der ersterem von seiner Mutter Verena geb. von Reinach zugekommen ist, wonach Werner Schulthess und seine Gemahlin Ursula, geb. von Büttikon das lebenslängliche Nutzniessungsrecht des halben Zehntens daselbst erhalten, während dafür ihr eigener Viertel des Zehntens nach ihrem Tode an genannten Hans Heinrich von Reinach als Eigentum zurückfällt.
Siegler:Hartmann vom Stein, Obervogt der Grafschaft Lenzburg
Werner, Schultheiss von Lenzburg
Archivalienart:Urkunde
 

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