Stift Das Gericht zu Oberbalm erkennt auf die Klage von Alt-Schultheiss Rudolf von Erlach, dass Hans (Johann) Steinhaus wegen unbefugten Weinausschenkens während und nach der Kirchweihe zu Oberbalm dem Gerichtsherrn erstens die übliche Gebühr von 4 Mass Wein für den Weinausschank an der Kirchweih

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:15.10.1489
Titel:Das Gericht zu Oberbalm erkennt auf die Klage von Alt-Schultheiss Rudolf von Erlach, dass Hans (Johann) Steinhaus wegen unbefugten Weinausschenkens während und nach der Kirchweihe zu Oberbalm dem Gerichtsherrn erstens die übliche Gebühr von 4 Mass Wein für den Weinausschank an der Kirchweih zu entrichten und sodann für jeden Tag, an dem er nach der Kirchweihe noch gewirtet habe, eine Busse erlegen soll.
Siegler:Antoni (Anton) Archer, Seckelmeister zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=61389
 

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