Stift Schultheiss und Rat zu Bern setzen fest, dass in den vier Gerichten des Stifts - Frauchwil, Rüeggisberg, Oberbalm und Frauenkappelen - nicht allein alle gerichtlichen Akten und Urkunden, sondern auch alle Tausch-, Kauf- und Verkaufbriefe und andere Briefe und Verträge einzig durch den Stifts

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:05.04.1620
Zeitraum 2:15.04.1620
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern setzen fest, dass in den vier Gerichten des Stifts - Frauchwil, Rüeggisberg, Oberbalm und Frauenkappelen - nicht allein alle gerichtlichen Akten und Urkunden, sondern auch alle Tausch-, Kauf- und Verkaufbriefe und andere Briefe und Verträge einzig durch den Stiftsschreiber ausgefertigt werden dürfen.
Siegler:Stadt Bern (II)
Bemerkungen:Datierung: 05.04.1620 / 15.04.1620
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=61815
 

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