FA von Hallwyl, Abschriften, 1473.08.10 und .11 Der Rat von Bern beschliesst zu Gunsten von Hans von Hallwyl, ihn bei der Verschreibung des Thüring von Hallwyl selig bleiben zu lassen und zu schützen, damit er zu seinen jetzt vier Jahre ausstehenden Zinsen gelange; ebenso am anderen Tage (11. Augu

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1473.08.10 und .11
Titel:Der Rat von Bern beschliesst zu Gunsten von Hans von Hallwyl, ihn bei der Verschreibung des Thüring von Hallwyl selig bleiben zu lassen und zu schützen, damit er zu seinen jetzt vier Jahre ausstehenden Zinsen gelange; ebenso am anderen Tage (11. August) gegenüber dem von Baldegg
Entstehungszeitraum:10.08.1473 - 11.08.1473
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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