FA von Hallwyl, Urkunden, 1474.03.10 Schultheiss und Rat von Bern erteilen den Brüdern Hans und Walther von Hallwyl auf ihr Ansuchen eine Abschrift der für die vier Landgerichte und alle übrigen bernischen Herrschaften geltenden Verordnung betreffend den Weidgang der Schweine in den Wäldern und da

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1474.03.10
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:10.03.1474
Titel:Schultheiss und Rat von Bern erteilen den Brüdern Hans und Walther von Hallwyl auf ihr Ansuchen eine Abschrift der für die vier Landgerichte und alle übrigen bernischen Herrschaften geltenden Verordnung betreffend den Weidgang der Schweine in den Wäldern und das Acherum (Eichelmast). Zugleich geben sie denen von Hallwyl das Recht, die Übertreter dieser Ordnung in ihren Bezirken um 5 lb. zu strafen.
Siegler:Schultheiss und Rat von Bern
Bemerkungen:Siegel abgerissen
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=620698
 

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