Stift Der Notar Johannes Bovis von Bern urkundet, dass vor ihm und Zeugen in der Ratsstube zu Bern Pantaleon von Rümligen, Dekan zu Köniz und Chorherr zu Solothurn, bekannt habe, dass er vor mehr als zehn Jahren im Streit zwischen dem Deutschordenshaus und dem Predigerkonvent zu Bern wegen des Beg

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:11.09.1355
Titel:Der Notar Johannes Bovis von Bern urkundet, dass vor ihm und Zeugen in der Ratsstube zu Bern Pantaleon von Rümligen, Dekan zu Köniz und Chorherr zu Solothurn, bekannt habe, dass er vor mehr als zehn Jahren im Streit zwischen dem Deutschordenshaus und dem Predigerkonvent zu Bern wegen des Begräbnisrechtes einen Vergleich vermittelt habe, der den Predigern eine jährliche Entschädigung von 3 Pfund an das Deutschordenshaus auferlegte.
Siegler:Pantaleon von Rümligen, Dekan zu Köniz (I) / Notariatszeichen von Johannes Bovis
Druckstelle:Fontes 8, 103, 255
Archivalienart:Urkunde
 

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