Stift Propst Werner von Interlaken bezeugt, dass er der Konventschwester Ita Gippina zu Interlaken gestattet hat, zehn Kuhrechte auf der Alp "Nessleren" auf Lebenszeit zu nutzen und nach deren Tod dem inneren Konvent zu überlassen. Die Schwestern sollen indessen alsdann dem äusseren Konvent (Männe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:05.12.1359
Titel:Propst Werner von Interlaken bezeugt, dass er der Konventschwester Ita Gippina zu Interlaken gestattet hat, zehn Kuhrechte auf der Alp "Nessleren" auf Lebenszeit zu nutzen und nach deren Tod dem inneren Konvent zu überlassen. Die Schwestern sollen indessen alsdann dem äusseren Konvent (Männerkloster) alljährlich 10 Schilling Pfennige entrichten. Dafür sollen dann beide Konvente die Jahrzeit der Ita und ihrer Angehörigen und Vorfahren begehen.
Siegler:Propst Werner von Interlaken (I)
Druckstelle:Fontes 8, 309, 836
Archivalienart:Urkunde
 

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