Stift Komtur und Konvent des Deutschordenshauses Köniz verpflichten sich - gemäss dem Entscheid des Landkomturs Heinrich von Ringgenberg - künftighin den Farren zu halten, um dessen Unterhalt sie sich mit dem Deutschordenshaus zu Bern entzweit hatten und entlassen das letztere Haus aus jeder diesb

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:20.12.1359
Titel:Komtur und Konvent des Deutschordenshauses Köniz verpflichten sich - gemäss dem Entscheid des Landkomturs Heinrich von Ringgenberg - künftighin den Farren zu halten, um dessen Unterhalt sie sich mit dem Deutschordenshaus zu Bern entzweit hatten und entlassen das letztere Haus aus jeder diesbezüglichen Verpflichtung.
Siegler:Komtur zu Köniz (I)
Druckstelle:Fontes 8, 309, 838
Archivalienart:Urkunde
 

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