FA von Hallwyl, Urkunden, 1479.06.07 Die Brüder Andreas, Heinrich und Ulrich von Rotenstein zu Hebenhofen geben ihre Zustimmung zu den Verfügungen ihrer Schwester Magdalena von Hallwyl, geb. von Rotenstein, Gemahlin Hans (Johann) von Hallwyls, über ihr Vermögen. Danach bestätigt sie die mit ihrem

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1479.06.07
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:07.06.1479
Titel:Die Brüder Andreas, Heinrich und Ulrich von Rotenstein zu Hebenhofen geben ihre Zustimmung zu den Verfügungen ihrer Schwester Magdalena von Hallwyl, geb. von Rotenstein, Gemahlin Hans (Johann) von Hallwyls, über ihr Vermögen. Danach bestätigt sie die mit ihrem Gemahl geschlossenen Heiratsbriefe etc., die Brüder erhalten nach ihrem Tod die 2000 fl. auf der Stadt Tann, dem Bruder Heinrich verbleiben die Güter zu Rheinfelden, dessen Tochter Zigone die vermachten 1000 fl. Ihr Gemahl Hans von Hallwyl erhält nach ihrem Tode seine ihr gemachten Geschenke, sodann als Leibgeding die 43 fl. Zins auf der Stadt Bern, die nach seinem Tode für eine Jahrzeit beim Kloster Kappel verwendet werden sollen, ausserdem als Leibgeding die Nutzniessung ihres sonstigen Vermögens einschliesslich der 1000 fl. auf den Gütern ihrer Brüder. Nach seinem Tode Rückfall des ganzen Vermögens an die 3 Brüder von Rotenstein und ihre Schwester Ursula von Grafenegg. Hinterlage aller Briefe hinter die Stadt Aarau, Revisionsvorbehalt nach dem Stadtrecht zu Aarau.
Siegler:Andreas, Heinrich und Ulrich von Rotenstein zu Hebenhofen
Bemerkungen:Vidimus-Pergament vgl. 26.10.1498
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=624662
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern