FA von Hallwyl, Abschriften, 1494.12.16 Hartmann von Hallwyl als Dompropst und die Domherren des Kapitels zu Basel, unter ihnen auch Rudolf von Hallwyl beschliessen, dass inskünftig keine Domherrenhöfe auf Lebenszeit verkauft werden sollten, 1494.12.16 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1494.12.16
Titel:Hartmann von Hallwyl als Dompropst und die Domherren des Kapitels zu Basel, unter ihnen auch Rudolf von Hallwyl beschliessen, dass inskünftig keine Domherrenhöfe auf Lebenszeit verkauft werden sollten
Entstehungszeitraum:16.12.1494
Bemerkungen:Beigefügt eine Ergänzung vom 30. August 1510
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=630295
 

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